Ein Amtsgericht verurteilt eine GmbH zur Auskunft über Daten einer betroffenen Person. Die GmbH tut schlicht nichts. Auf Antrag der betroffenen Person verhängt das Amtsgericht gegen den Geschäftsführer der GmbH schließlich 300 € Zwangsgeld, ersatzweise drei Tage Zwangshaft. Ist das eine Fake-Story oder rechtliche Realität?